Sorgfaltspflichten in der Lieferkette (VSoTr)
In Bezug auf die VSoTR stellen wir folgende erweiterte Informationen zur Verfügung:
Betreffend Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten
Die Chronoflex Schweiz AG bezieht keine Mineralien und Metalle in der vorgegebenen Charakteristik,
welche gemäss VSoTr berichterstattungspflichtig wären. Dies wird durch die Einkaufsabteilung jährlich
anhand der im Anhang zur VSoTR ausgewiesenen Zolltarifnummern der spezifischen Materialien
kontrolliert.
Somit unterliegen wir gemäss dem Schweizer Obligationenrecht (OR) diesbezüglich keiner Sorgfalts-
und Berichterstattungspflicht.
Betreffend Kinderarbeit
Sorgfaltspflichten betreffend Menschenrechte und insbesondere Kinderarbeit sind bei Chronoflex seit
jeher ein Teil des Lieferantenmanagements. Der Managementansatz umfasst einen Verhaltenskodex
als Bestandteil der Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Lieferanten, welche einen integralen
Bestandteil der Lieferantenverträge bilden.
Die Risikoprüfung anhand des «UNICEF children’s right in the workplace index” haben wir vollzogen,
mit folgenden Resultaten:
Wir haben keine Lieferanten bzw. beziehen keine Materialien aus kritischen Ländern (Klassifizierung:
«Heightened»). Einen Grossteil unserer Lieferanten oder bezogenen Materialien stammt aus Ländern,
die eine geringe Risikoexponierung für Kinderarbeit haben (Klassifizierung: «Basic»). Die bezogenen
Materialien einzelner Lieferanten stammen aus Ländern mit erhöhtem Risiko für Kinderarbeit
(Klassifizierung. «Enhanced»).
Bei diesen Lieferanten und bezogenen Materialien haben wir keine Verdachtsmomente oder Hinweise
auf Kinderarbeit festgestellt. Die Überprüfung aktualisieren wir jährlich.